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Das Bauder Zuschussdach
Weniger Kosten. Bessere Dämmung.

Bauder

Wer sich für eine hochwertigere Dämmung mit KfW/BAFA-Investitionszuschuss oder Steuerermäßigung (ESanMV) entscheidet, zahlt unterm Strich sogar weniger.

Gesetzlich vorgeschriebene Standarddämmung nach dem aktuellen GebäudeEnergieGesetz oder hochwertige Wärmedämmung mit KfW/BAFA- bzw. Steuerermäßigung (U-Wert 0,14)?

Die exemplarische Berechnung einer durchschnittlichen Dachsanierung eines Steildachs mit 150 m2 Fläche zeigt: Die bessere Dämmung zahlt sich nicht nur dauerhaft, sondern bereits beim Blick auf die Investitionskosten aus.

Weitere Infos zum KfW-geförderten Dachsystem mit maximaler Dämmleistung finden Sie direkt bei Bauder!

Bauder Zuschussdach

Das bedeutet der KfW- / BAFA-Zuschuss für Sie:

Gefördert werden Einzelmaßnahmen für die energetische Sanierungvon bestehenden Wohngebäuden. Dazu zählt die Wärmedämmung von Dachflächen und von Geschossdecken. Bezuschusst werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit (Prozent der förderfähigen Kosten: 20 %; maximal je Wohneinheit: 12.000 Euro). Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss der Sanierung ausbezahlt wird.

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte): Maximaler U-Wert in W/(m²·K): 0,14.

  • Sie schließen keinen Kredit/kein Darlehen ab.
  • Sie müssen nichts zurückzahlen.
  • Sie zahlen keine Zinsen.
  • Sie bekommen den Zuschuss zur Dämmmaßnahme von der KfW direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Mehr zum Kfw/BAFA-Investitionszuschuss: www.bafa.de


Steuerermäßigungen (ESanMV)

Auch Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden sind möglich (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV). Bei einer Sanierungsmaßnahme von max. 200.000 € beträgt der Höchstbetrag der Steuerermäßigung 40.000 Euro. Energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäuden ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen:

  • im 1. Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme um 7 %, max. 14.000 Euro
  • im 2. Kalenderjahr um 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, max. 14.000 Euro
  • im 3. Kalenderjahr um 6 Prozent, höchstens jedoch um 12.000 Euro.

Voraussetzung ist, dass das Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Energetische Maßnahmen sind u.a. die Wärmedämmung von Dachflächen und Geschossdecken. Der Nachweis erfolgt über eine vom Handwerker ausgestellte Fachunternehmererklärung.

Bei der Entwicklung von Dämmstoffen und zeitgemäßen Dachaufbauten lassen wir stets die aktuellsten Baurichtlinien und Förderungskriterien einfließen. Das beweist: Dachsysteme von Bauder sind wertvoll, aber nicht teuer.

Mehr zu diesem Thema finden Sie hier:

Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)

Quelle: Bauder

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